Rechtsanwalt für internationales Steuerrecht
Mobilität von Personen, grenzüberschreitende Zahlungsströme, Investitionen im Ausland: Internationales Steuerrecht verlangt die Beherrschung des nationalen Rechts ebenso wie der Abkommen. Die Kanzlei begleitet Privatpersonen, Führungskräfte und Unternehmen bei ihren internationalen Transaktionen und Strukturen, mit besonderer Kompetenz im französisch-luxemburgischen Steuerrecht.
Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen
- Bestimmung und Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit
- Vermeidung der Doppelbesteuerung (Anrechnung, Freistellung)
- Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
- Verständigungsverfahren zwischen den Finanzverwaltungen
- Nacherklärung von Konten und Vermögenswerten im Ausland
Mobilität und internationale Strukturierung
- Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen (Holdings, SOPARFI, SCI)
- Internationale Mobilität von Führungskräften: Wegzugsbesteuerung, Zuzüglerregelung
- Internationaler Immobilienbesitz
- Verrechnungspreise und Substanz ausländischer Strukturen
- Vermögensübertragung mit Auslandsbezug
Achse Frankreich–Luxemburg
- Grenzgänger: Homeoffice und 34-Tage-Regel, doppelte Steuererklärung
- Französisch-luxemburgisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 20. März 2018
- Steuerliche Gleichstellung mit luxemburgischen Ansässigen (Artikel 157ter LIR)
- Finanzbeteiligungsgesellschaften (SOPARFI): Schachtelprivileg
- Luxemburgische Renten, Aktienoptionen und Beteiligungsprogramme