Rechtsanwalt für internationales Steuerrecht

Mobilität von Personen, grenzüberschreitende Zahlungsströme, Investitionen im Ausland: Internationales Steuerrecht verlangt die Beherrschung des nationalen Rechts ebenso wie der Abkommen. Die Kanzlei begleitet Privatpersonen, Führungskräfte und Unternehmen bei ihren internationalen Transaktionen und Strukturen, mit besonderer Kompetenz im französisch-luxemburgischen Steuerrecht.

Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen

  • Bestimmung und Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung (Anrechnung, Freistellung)
  • Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
  • Verständigungsverfahren zwischen den Finanzverwaltungen
  • Nacherklärung von Konten und Vermögenswerten im Ausland

Mobilität und internationale Strukturierung

  • Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen (Holdings, SOPARFI, SCI)
  • Internationale Mobilität von Führungskräften: Wegzugsbesteuerung, Zuzüglerregelung
  • Internationaler Immobilienbesitz
  • Verrechnungspreise und Substanz ausländischer Strukturen
  • Vermögensübertragung mit Auslandsbezug

Achse Frankreich–Luxemburg

  • Grenzgänger: Homeoffice und 34-Tage-Regel, doppelte Steuererklärung
  • Französisch-luxemburgisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 20. März 2018
  • Steuerliche Gleichstellung mit luxemburgischen Ansässigen (Artikel 157ter LIR)
  • Finanzbeteiligungsgesellschaften (SOPARFI): Schachtelprivileg
  • Luxemburgische Renten, Aktienoptionen und Beteiligungsprogramme