Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht spielt sich auf einem anderen Feld ab als die Betriebsprüfung: vor dem Strafrichter, wo es nicht mehr nur um Geld geht, sondern um die Person — Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Eintrag ins Strafregister, Nebenstrafen. Seit der Reform von 2018, die den sogenannten „verrou de Bercy“ beendet hat, muss die Finanzverwaltung Fälle oberhalb bestimmter Schwellen der Staatsanwaltschaft anzeigen: Der Übergang von der Prüfung zum Strafverfahren ist nicht mehr die Ausnahme. Die Kanzlei begleitet Sie in jedem Verfahrensstadium.
Strafverteidigung des Steuerpflichtigen
- Steuerhinterziehung und schwere Steuerhinterziehung (Artikel 1741 CGI)
- Nichtabgabe von Erklärungen, Verschleierung von Beträgen, nicht erklärte Auslandsvermögen
- Umsatzsteuerbetrug und Geldwäsche aus Steuerhinterziehung
- Beistand im Polizeigewahrsam, bei Vernehmungen und im Ermittlungsverfahren
- Hauptverhandlung und Verfahren bei Schuldanerkenntnis (CRPC)
Vorsorge ab der Betriebsprüfung
- Betriebsprüfung und Prüfung der persönlichen Steuersituation (ESFP)
- Antwort auf Berichtigungsbescheide und Rechtsbehelfe
- Durchsuchungen und Beschlagnahmen (Artikel L16 B LPF)
- Anzeigepflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft (Artikel L228 LPF): das Risiko früh erkennen
- Selbstanzeige vor Einleitung der Strafverfolgung