Barreau de Paris

Rechtsanwalt für französisches Steuerrecht

Einkommensteuer, Immobilienvermögensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer: Das französische Steuerrecht ändert sich mit jedem Haushaltsgesetz und ergibt sich ebenso aus der Verwaltungsauffassung und der Rechtsprechung wie aus dem Gesetzestext. Die Kanzlei begleitet Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen, um ihre Entscheidungen im Vorfeld abzusichern, und vertritt ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung, von der Prüfung bis vor das Steuergericht.

Privatpersonen und Unternehmer

  • Einkommensteuer, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien
  • Immobilienvermögensteuer (IFI)
  • Geschäftsführervergütung und Besteuerung von Ausschüttungen
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolge (Schenkungen, Dutreil-Pakt)

Unternehmen

  • Körperschaftsteuer und steuerliche Organschaft
  • Umsatzsteuer und umsatzbezogene Abgaben
  • Umstrukturierungen: Einbringungen, Verschmelzungen, Veräußerungen
  • Verbindliche Auskünfte und Absicherung steuerlicher Positionen

Betriebsprüfung und Steuerstreit

  • Betriebsprüfung und Prüfung der persönlichen steuerlichen Verhältnisse (ESFP)
  • Stellungnahme zu Berichtigungsvorschlägen
  • Beschwerde beim Vorgesetzten, Ansprechpartner auf Departementsebene und Kommissionen
  • Einspruch und Verfahren vor dem Steuergericht

Analysen der Kanzlei

Alle Beiträge

Die Beiträge werden derzeit auf Französisch veröffentlicht; deutsche Fassungen auf Anfrage.

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Die Kanzlei
56 avenue Kléber
75116 Paris
Sprachen
Französisch, Englisch, Deutsch. In der Kanzlei oder per Videokonferenz.

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